Ausbildungsbestandteile und Prüfungsordnung
(gemäß der Ausbildungsordnung PsychThG und PsychTh-APrV - Systemische Vertiefung)
Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.200 Std. Diese teilen sich wie folgt auf:
• 600 Std. Theorie
• 1.200 Std. praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik
• 600 Std. praktische Tätigkeit in einer psychosomatischen Klinik oder psychotherapeutischen Einrichtung / Praxis
• 120 Std. Selbsterfahrung
• 600 Std. praktische Ausbildung mit Patientenbehandlung in der Institutsambulanz oder einer Lehrpraxis
• 150 Std. Supervision (100 Std. Einzel- und 50 Std. Gruppensupervision)
• 930 Std. „Freie Spitze“ (z. B. Berichteschreiben, Lesen von Fachliteratur)
Achtung: Bei uns sind die 150 Std. Supervisionsstunden (Einzel- und Gruppensupervision) bereits im Gesamtpreis der Ausbildung enthalten! Dies ist nicht bei allen Instituten so. Wenn die 150 Std. Supervisionskosten nicht im Ausbildungspaket integriert sind, kommen Zusatzkosten von über 7000 Euro dazu!
Inhalte der einzelnen Bereiche:
Theoretische Ausbildung
Die Theorie- und Praxisseminare umfassen einen Umfang von insgesamt mindestens 600 Stunden. Wir verbinden praxisnah Theorie, Selbstreflexion, praktische Übungen und Fallvignetten. Unsere Trainer*innen demonstrieren Sitzungen beispielhaft, liefern Handouts und bieten in Gruppenübungen die Gelegenheit zum Ausprobieren. Dies ermöglicht einen effektiven Praxistransfer der Inhalte.
Das Curriculum setzt sich aus den psychotherapeutischen Grundkenntnissen (200 Stunden) sowie aus den Inhalten der vertiefenden Ausbildung in Systemischer Psychotherapie (400 Stunden) zusammen. Genauere Inhalte finden Sie in unserem nachfolgenden Curriculum.
Unsere Seminare finden über einen Zeitraum von 3 Jahren (Vollzeitausbildung) in Blöcken von 1 bis 5 Tagen statt, hauptsächlich in 2-Tagesseminare. Wir versuchen, mehrheitlich Seminare an Frei- und Samstagen anzubieten.
Die maximale Teilnehmer*innenzahl einer Gruppe ist auf 15 Personen begrenzt.
Die Teilnahme an den einzelnen Blockseminaren wird im Ausbildungsbuch per Unterschrift der Kursleiter*innen abgezeichnet. Seminare können ohne Mehrkosten nachgeholt werden. Es ist die Aufgabe der Teilnehmer*innen, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Seminare nachgeholt werden.
Praktische Tätigkeit
Ab Beginn des Ausbildungsvertrags können Sie mit der Praktischen Tätigkeit (PT1 oder PT2) starten. Eine Liste unserer Kooperationspartner stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, individuelle Kooperationsverträge zu schließen.
Die praktische Tätigkeit nach §1 Abs. 3 Satz 1 dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des §1 Abs. 3 Satz 1 des PsychThG. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht (Supervision).
Die praktische Tätigkeit umfasst mind. 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten.
Hiervon werden mind. 1.200 Stunden in einer stationären psychiatrischen Einrichtung durchgeführt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertig anerkannt wird.
Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen Einrichtung sind die Ausbildungsteilnehmer*innen jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt. Ebenso sollen teilweise Angehörige oder andere Sozialpartner*innen der Patient*innen in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Die/der Ausbildungsteilnehmer*in hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben, sowie die Patient*innenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren.
Wir stellen Ihnen zu Beginn der Ausbildung eine Liste der kooperierenden psychiatrischen Einrichtungen zur Verfügung. Die Kliniken gestalten das Auswahlverfahren und entscheiden über die Vergabe eines Praktikumplatzes. Sofern andere Einrichtungen den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Psychotherapeutengesetz) entsprechen, gehen wir gerne Kooperationen mit Einrichtungen ein, die von Ihnen präferiert werden.
Die weiteren mind. 600 Stunden können auch an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes/Ärztin mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologische/n Psychotherapeut*in absolviert werden.
Praktische Ausbildung unter Supervision
Mind. 600 Stunden eigene psychotherapeutische Patientenbehandlungen werden im ambulanten Praxissetting in unserer Institutsambulanz oder in kooperierenden Lehrpraxen/Kliniken und unter Supervision absolviert. Es sind mindestens sechs Patient*innenbehandlungen, sowie mindestens 150 Supervisionsstunden durchzuführen (gemäß §4 PsychTh-AprV).
Die Supervisionsstunden sind bei mindestens drei verschiedenen Supervisor*innen abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen (jede 4. Patientenstunde).
Die Ausbildungsteilnehmer*innen haben zudem während der praktischen Ausbildung Falldarstellungen (gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diagnostik, Indikationsstellung, Therapieplanung und -verlauf) über die Patient*innenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen.
Selbsterfahrung
Selbsterfahrung heißt bei uns, lösungsorientiert die persönlichen und vor allem therapeutischen Stärken zu entdecken, auszubauen und diese nutzen zu können, ganz im Sinne von Virginia Satir, Steve De Shazer, Insoo Kim Berg, Ben Furmann etc.
Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden (gemäß §5 PsychTh-AprV).
Die Selbsterfahrung findet im Rahmen des Curriculums bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleiter*innen in einer geschlossenen Gruppe statt. Es darf keine verwandtschaftliche Beziehung und kein wirtschaftliches oder dienstliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Selbsterfahrungsleiter*innen und Ausbildungsteilnehmer*in bestehen.
Einzelne Seminare finden zur Unterstützung der intensiven Auseinandersetzung mit der eigenen Person in einem Seminarhaus statt. Unterkunft und Verpflegung ist vor Ort von den Teilnehmer*innen selbst zu entrichten.
Einzel- und Gruppensupervision
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 150 Stunden Supervision abzuleisten, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision und 100 Stunden als Gruppensupervisionen stattfinden.
Die Supervisionseinheiten unterstützen die Ausbildungsteilnehmer*innen im Transfer systemischer Methoden in die Praxis und helfen Diagnose-, Behandlungs- und Abrechnungskompetenzen (inkl. Berichterstattung) zu entwickeln. Sie sind bei mindestens drei verschiedenen Supervisor*innen zu absolvieren und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen (jede 4. Patientenstunde). Die Gruppensupervisionen sollten mit maximal vier Teilnehmer*innen stattfinden.
Die Supervisionen werden zum einen von vft-Lehrsupervisor*innen durchgeführt und zum anderen von kooperierenden Systemischen Supervisor*innen, die die entsprechenden Qualifikationsanforderungen erfüllen. Es ist daher unter Umständen auch möglich, dass die Auszubildenden eine wohnortnahe Lehrsupervision wahrnehmen können.
Zur Anerkennung der Supervision wird ein Kooperationsvertrag zwischen den Lehrsupervisor*innen und dem vft-Ausbildungsinstitut abgeschlossen.
Achtung: Bei uns sind die 150 Std. Supervisionsstunden (Einzel- und Gruppensupervision) bereits im Gesamtpreis der Ausbildung enthalten! Dies ist nicht bei allen Instituten so. Wenn die 150 Std. Supervisionskosten nicht im Ausbildungspaket integriert sind, kommen Zusatzkosten von über 7000 Euro dazu!
Freie Spitze
Die sog. "freie Spitze" umfasst diverse selbstständige Tätigkeiten, die Sie im Laufe Ihrer Approbationsausbildung durchführen werden. Sie beinhaltet z. B. eigenständiges Literaturstudium zur Vertiefung therapeutischer Kenntnisse, Vor- und Nachbereitungen von Patientenbehandlungsstunden, Schreiben von Anträgen, Berichten und Gutachten, Korrespondenz mit Patienten und Ärzten, fachlichen Austausch untereinander, Führen diverser Protokolle (z. B. zu Patienten- und Supervisionssitzungen), Dokumentation, Aktenführung, etc. Diese Tätigkeiten finden automatisch während der Ausbildung statt und müssen beim vft nicht extra dokumentiert oder aufgelistet werden.