Quereinstieg systemische Paar- und Familientherapie

Unsere Möglichkeit zum Quereinstieg in das 3.Jahr der Weiterbildung Paar- und Familientherapie und Systemisches Arbeiten ist für bereits systemisch vorerfahrene/vorgebildete KollegInnen konzipiert. Sie haben bereits einen Abschluss für Familienberatung und Systemisches Arbeiten beim vft  oder bei einem anderen systemischen Institut oder vielfältige systemische Erfahrungen. Damit können Sie aufbauend auf Ihren Vorerfahrungen mit unserem Quereinstieg den Abschluss "systemische/r Familientherapeut/in vft" erwerben.

Informationen

Sie können sich in einem persönlichen Gespräch über die Weiterbildung informieren, einen Infoabend besuchen oder sich direkt bewerben.

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Start der nächsten Gruppe

Der Einstieg in die nächste Weiterbildungsgruppe ist im April 2024 möglich.

 

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Infoabend

Gerne können Sie sich an einem Infoabend der Weiterbildung Familienberatung/Systemische Therapie ein Bild von unserem Institutes verschaffen. Hier der Link zu den Infoabenden

Icon Systemische Therapie / Aufbau-Weiterbildung Paar- und Familientherapie und Systemisches Arbeiten

Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Die Voraussetzungen werden von uns sorgfältig für Ihren Fall gegen eine Prüfgebühr geprüft.

Tel: 0 89 / 720 15 156
Fax: 0 89 / 720 15 157
E: Mail

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Zielgruppen

Sie ist ideal geeignet für Quereinsteiger, die viele systemische Seminare, Fortbildungsbausteine und systemische Erfahrung haben.

Für Träger, die ihre Mitarbeiter intern fortbilden wollen, können wir ein individuelles Kurspaket zusammenstellen, abgestimmt auf die Vorkenntnisse und das Arbeitsfeld der Mitarbeiter, damit die Kriterien des Dachverbandes für die Zertifizierung erfüllt werden.

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Eingangsvoraussetzungen

1. Hochschulabschluss(1) mit sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und psychosoziale Praxiserfahrungen und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen Bereich und zusätzlich eine abgeschlossene beraterische oder therapeutische Aus-/Weiter-bildung im Umfang von mind. 200 UE und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige beraterische und/oder therapeutische Berufstätigkeit im klinischen Kontext oder im Bereich Therapie/Familientherapie und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“.

2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Therapie/Familientherapie und/oder Systemischer Beratung während der Weiterbildung.

3. Kenntnisse des Lebensflussmodells

(1) Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master-und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen.

 

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Sonderregelungen

In gut begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen (z.B. für Bewerber mit system. Hintergrund aus anderen Instituten) in Absprache mit dem Team möglich.

In jedem Einzelfall wird mit dem Interessenten geprüft, welche Zugangsvoraussetzungen noch fehlen, wie diese beim vft nachgeholt werden können und welche Qualifikationen wir in welchem Umfang anrechnen können.

Zugangswege

1. Weiterbildung Systemischer Berater

  • Sie haben bereits einen erfolgreicher Abschluss der 2-jährigen Weiterbildung im vft: Familienberatung und Systemisches Arbeiten, mit vft-Zertifikat.
  • Oder: Sie haben einen erfolgreichen  Abschluss einer 2-jährigen Weiterbildung Familienberatung und Systemisches Arbeiten  bei einem anderen Institut, das von einem systemischen Dachverband anerkannt ist. Zusätzlich werden Kenntnisse des Lebensflussmodells und Nachweise praktischer systemischer Arbeit mit Familien verlangt.

2. Quereinstieg

Damit nach Beendigung der Aufbauweiterbildung der Abschluss „System. Familientherapeut/in“ zertifiziert werden kann, müssen vom Quereinsteiger zu Beginn der Weiterbildung mindestens folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:

  • 220 UE Theorie und Methodik
  • 100 UE system. Supervision unter Anleitung
  • 80 UE Intervision
  • 70 UE selbständige Beratungsarbeit mit mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Beratungen
  • 100 UE berufsfeldrelevante Selbstreflexion + Kenntnisse im Lebensflussmodell

Die Voraussetzungen werden von uns sorgfältig gegen eine Prüfgebühr geprüft.

Ansonsten weisen wir auf unsere 3-jährige Weiterbildung in "Paar- und Familientherapie und systemisches Arbeiten", 2-jährige Weiterbildung in "Familienberatung und Systemisches Arbeiten" und 2-jährige Weiterbildung "Supervision- und Organisationsentwicklung" hin.

Ablauf der Weiterbildung

Prüfung der Voraussetzungen i

Aufnahmetag und Supervision 1
(1 Tag, 8 UE) i

Familienrekonstruktion
(5 Tage, 48 UE) i

Supervision und Üben 2
(1 Tag, je 8 UE) i

Intervision i

Paar/Partnerseminar
(3 Tage, 28 UE) i

Supervision und Üben 3
(1 Tag, je 8 UE) i

Intervision i

Supervision und Üben 4
(1 Tag, 8 UE) i

Intervision i

Psychosomatik
(3 Tage, 29 UE) i

Supervision und Üben 5
(1 Tag, 9 UE) i

Praxiseinheit LIVE 3
(mind. 3 Tage, je 9 UE) i

Supervision und Üben 6
(1 Tag, 9 UE) i

Abschluss
(2 Tage, 20 UE) i

Zertifikat i

Die DGSF-zertifizierte Aufbauweiterbildung in Paar- und Familientherapie und systemischem Arbeiten umfasst folgende Bereiche:

Weitere Informationen

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Zertifizierung

Unsere Weiterbildung ist vom Dachverband DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.) zertifiziert und wird alle fünf Jahre neu überprüft.

 

Zudem sind wir akkreditiertes Institut. Dies bedeutet, dass alle 10 Jahre eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird.

Gruppengröße

Eine Weiterbildungsgruppe besteht aus maximal 18 Teilnehmer/innen. Ein bis zwei Trainer/innen führen die Seminare durch.

 

Gesetzliche Grundlagen

Systemische Familientherapie arbeitet mit Systemen und darf ausgeübt werden. Familientherapie behandelt nicht Einzelpersonen.

Insofern unterliegt sie auch nicht Einschränkungen durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Für Einzel-Psychotherapie ist die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erforderlich oder die eingeschränkte Heilerlaubnis für Psychotherapie (HPG) zu beantragen und die Prüfung abzulegen.

Einzugsbereich

Großraum München

  • Augsburg
  • Ulm
  • Regensburg
  • Niederbayern
  • Salzburg

Großraum Franken

  • Nürnberg
  • Würzburg
  • Aschaffenburg
  • Schwäbisch Hall
  • Heilbronn

Kosten

  • Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich in 2023 (inkl. Partner/in im Partnerseminar) auf  3.200,- Euro
  • Diese beinhalten sämtliche Kosten für Seminare, Supervisionen und Praxiseinheiten und sind zahlbar in monatlichen Raten.
  • Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise!
  • Einzige zusätzlich Aufwendung: 5 Unterbringungen im Seminarhaus (unverbindliche Angabe: ca. 66,- Euro pro Übernachtung mit Vollpension im Doppelzimmer)
  • Hinweis:
    Wenn die selbstverantwortliche Therapiearbeit außerhalb der eigenen Einrichtung durchgeführt wird, können die Teilnehmer/innen dafür selbstverständlich ein Honorar verlangen. Dadurch können die Kosten der Weiterbildung um ca. ein Drittel oder mehr verringert werden!

Zeitaufwand

Die Weiterbildung besteht aus 2-5-Tage-Seminaren. Wir bemühen uns, möglichst viele Fortbildungstage auf ein Wochenende zu legen. Die Praxisblöcke und Supervisionen beginnen meist um 12.30 Uhr, so dass vormittags noch gearbeitet werden kann.