Weitere Informationen zu unserer Approbationsausbildung
Unser Verständnis der Systemischen Therapie
Systemische Therapie ist seit Jahrzehnten bewährt!
Nach mehreren Jahrzehnten der Bewährung für unzählige Selbstzahler*innen ist die Systemische Therapie endlich als Psychotherapieverfahren eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – zunächst für Erwachsene.
Hohe Effizienz
Systemische Therapie deckt den gesamten Bereich der psychischen Störungen ab. Mit den jetzt vom
G-BA verabschiedeten Rahmenbestimmungen werden ihr vergleichsweise kurze Behandlungszeiten zugetraut.
Systemisch
Im systemischen Ansatz wird von der Vorstellung ausgegangen, dass jeder Mensch Teil von Systemen ist. Solche Systeme sind beispielsweise die Familie, ein Team, eine Gruppe oder eine Institution. Die Menschen innerhalb dieser Systeme stehen miteinander in Beziehung und beeinflussen sich in ihrem Handeln und Verhalten gegenseitig. Ihr Verhalten ist vornehmlich aus den Beziehungen zu anderen Menschen zu erklären. Die Dynamik eines Systems lässt sich mit den Bewegungen eines Mobiles vergleichen. Kommt es an einer Stelle zu einer Veränderung, verändern sich auch die anderen Teile des Mobiles, vielleicht nur schwach an der einen Stelle, umso stärker an einer anderen.
Symptome und Probleme entstehen dann, wenn das Mobile oder das System ins Ungleichgewicht gerät oder an einer Stelle erstarrt: Bewegung und Entwicklung werden blockiert. Möglicherweise kommt es auch zu „Ausweichbewegungen“ einzelner Teile, die als eigentlich subjektiv sinnvoller Ausdruck eines Problemlösungsversuchs Symptome an anderer Stelle hervorrufen können.
In diesem Fall ist es wichtiger, das ganze System auszuloten und ins Gleichgewicht zu bringen, als zu versuchen, es nur partiell zu behandeln, bzw. die Symptomatik eines einzelnen Teils zu betrachten.
Praxisorientierung
Sie können lebendige Sitzungsmodelle studieren und üben diese in realitätsnahen Simulationen oder in Selbsterfahrung, so dass eine sofortige Umsetzung des Gelernten in Ihre berufliche Praxis möglich wird.
Durch Miterleben von Sitzungen der Trainer*innen und Kolleg*innen erhalten Sie viele verschiedene Modelle aus der reichen systemischen Tradition.
Ressoucenorientierung
Die systemische Therapie mit ihrer ressourcenorientierten Perspektive widmet sich komplexen, vielseitigen und sich zum Teil gegenseitig verstärkenden Wechselwirkungen innerhalb des gesamten Bezugssystems, um dann die Symptome besser zu verstehen und sie familien- und lebensgeschichtlich einzuordnen.
Das bedeutet für die angestrebten Genesungsprozesse, dass nicht nur die Ich- Stärkung einer Person gefördert, sondern dass die Familie oder ihr soziales Umfeld – physisch oder virtuell – zur Lösungsfindung miteinbezogen wird.
Im gemeinsamen Prozess reflektieren die Beteiligten Beziehungsmuster und unterschiedliche Sichtweisen. Auf diesem Weg können Veränderungen und Heilungsprozesse in Gang gesetzt und unterstützt werden.
Vorhandene Fähigkeiten und Stärken von Einzelnen und von Systemen werden für die Zusammenarbeit genutzt, wobei davon ausgegangen wird, dass jede Person eine subjektiv gültige und richtige Wahrnehmung hat.
Es gibt demnach kein "richtig" oder "falsch". In der systemischen Therapie wird den Menschen nicht gesagt, was "besser" ist, um sie dadurch zu verändern, vielmehr gibt es das Angebot eines Raumes, in dem Veränderung in Richtung Entwicklung und somit auch Heilung stattfinden kann.
Dabei werden verschiedenste Fragetechniken sowie kreative Methoden eingesetzt - mit dem Ziel, neue Sichtweisen und somit Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Lösungsorientierung
Sie lernen lösungsorientiert zu arbeiten und die Ressourcen der Klient*innen und Systeme zu nutzen.
Überprüfbare Ziele und die Arbeit mit Lösungsvisionen sind wichtige Teile der kurzzeitorientierten Begleitung von Paaren, Familien und Institutionen.
Kurzzeitorientierung
Systeme verändern sich umso eher in die gewünschte Richtung, je mehr wir statt der Probleme die Lösung in den Fokus rücken. Der Blick auf erreichbare Ziele und Visionen und die Aktivierung der eigenen Kräfte tragen dazu bei, dass oft sehr schnell eine nachhaltige Verbesserung stattfindet. So können wenige Sitzungen ausreichen, um große Veränderungen anzuregen.
Respekt und Wertschätzung
Respekt und Wertschätzung dem Menschen gegenüber gehören zur Grundhaltung in unserer therapeutischen Arbeit und unserer Lehrtätigkeit. Wir werden Ihnen für Ihre therapeutische Arbeit neue Impulse geben, mit Ihnen qualifiziert und humorvoll professionelle Weiterentwicklungen anstoßen und Ihre Energie und Arbeitszufriedenheit steigern.
Integrativer Ansatz
In unserer Ausbildung „Systemische Therapie“ verbinden wir die klassischen Schulen und Konzepte der systemische Therapie und Familientherapie, sowie die neueren Paradigmen des Lösungsorientierten und Narrativen Ansatzes mit moderneren Ansätzen einer integrativ-systemischen Therapie. Dabei werden auf hilfreiche Weise Interventionen aus den anderen Psychotherapie- und Therapieverfahren herangezogen.
Unsere jahrzehntelange systemische Lehr- und Praxiserfahrung im Kontext DGSF-zertifizierter, systemischer Weiterbildungskurse kommen in diesem Curriculum zusammen, um Sie zur Approbation in Systemischer Psychotherapie zu führen.
Aus zahlreiche Grundideen erhielten wir Anregungen für unser Konzept:
• Arbeiten mit dem Lebensflussmodell und Integration hypno-systemischer Methoden: Peter Nemetschek
• Klassische Familientherapie: Watzlawick, H. Stierlin, MRI (Mental Research Institute, Palo-Alto)
• Prozessorientierte Ansätze: Gestalttherapie, F. Pearls, Körperarbeit, Virginia Satir
• Strukturell-strategische Ansätze: Haley, C. Madanes, M. Selvini-Palazzoli, S. Minuchin
• NLP-Ansätze: Grinder, R. Bandler
• Hypnotherapeutische Ansätze: H. Erickson, S. Gilligan, B. Trenkle, J. Zeig
• Neuere systemische Ansätze: von Schlippe, G. Schmidt, M.Reinhard, M. Storch, J. Schweitzer, P. Nemetschek, F. Simon
• Supervision und Organisationsentwicklung: Rappe-Giesecke, R. Königswieser, H. Brandau, T. Andersen, G. Fatzer, W. Ritscher
Start der nächsten Ausbildung
Die nächste Ausbildungsgruppe „Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Vertiefung in Systemischer Therapie“ startet im Juni 2024.
Die Module finden überwiegend FR/SA (SO) und teilweise in den Ferien statt.
Kosten
Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich derzeit auf 22.810,- €uro.
Zahlbar in 34 monatlichen Raten à 615,- €uro + Anfangsrate à 1900,- €uro (oder nach individueller Vereinbarung).
Supervisonskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Sie haben in der zweiten Hälfte der Ausbildung einnahmen aus Ihre rArbeit in der Institutsambulanz.
Einzige zusätzliche Aufwendung: Im Seminarhaus ist Unterkunft und Verpflegung vor Ort von den Teilnehmer*innen selbst zu zahlen.
Institutsambulanz: Die Ermächtigung als Institutsambulanz liegt vor, so dass eine Verrechnung der geleisteten Therapiestunden über die Ambulanz erfolgen kann. Damit reduzieren sich die Ausbildungskosten ganz erheblich, eine Refinanzierung der Ausbildung ist in weiten Teilen gegeben.
PDF Überblick Kosten der Ausbildung
Zeitplan
Zeitplan der Ausbildung:
Die Module finden überwiegend FR/SA (SO) und in manchen Ferien statt.
Kooperationspartner*innen
Für die praktische Tätigkeit und Ausbildung kooperiert der vft mit einer Vielzahl von Einrichtungen auf bundesweiter Ebene. Die praktische Tätigkeit und Ausbildung ist nur bei Einrichtungen zulässig, mit denen der vft einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Gerne können Ausbildungsteilnehmer*innen auch andere Einrichtungen anfragen und uns vorschlagen. Sofern diese die formellen Auflagen erfüllen und von der Landeprüfungskammer Oberbayern anerkannt sind, ist dort die Ableistung der nötigen Praxisstunden möglich. Die Liste der Kooperationspartner*innen stellen wir Ihnen zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung.
Ziele und Zielgruppe
Ziel der Ausbildung ist die praxisnahe und patient*innenbezogene Vermittlung von Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und der vertieften Ausbildung in systemischer Therapie. Grundlage der Ausbildungsordnung sind das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (PsychTh-APrV). Auf der Grundlage dieser Ausbildung sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, um eigenverantwortlich und selbständig Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, durchführen zu können. Die Ausbildung dient als Voraussetzung zur Erlangung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut*in für den Bereich systemische Therapie.
Unsere Ausbildung richtet sich an Personen mit einem Studienabschluss in Psychologie, die Systemische Psychotherapie lernen und anwenden wollen, um als künftige Psychotherapeut*innen in selbständiger Praxis oder angestellte Mitarbeiter*innen in klinischen oder sozialen Institutionen Therapieprozesse zu gestalten.
Die Ausbildung vermittelt den Ausbildungsteilnehmer*innen insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um
1. in Diagnostik von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist und
2. bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage der Patient*innen auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie
eigenverantwortlich und selbstständig handeln zu können.
Staatliche Prüfung
Am Ende der Ausbildung findet die staatliche Prüfung statt. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfung wird vor einer staatlichen Prüfungskommission abgelegt. Diese besteht aus mindestens 4 Personen, von denen zwei keine Lehrkräfte der Ausbildungsstätte sein dürfen, an der die Ausbildung durchgeführt wurde.
Der oder die Selbsterfahrungsleiter*in des Prüflings darf nicht der Prüfungskommission angehören.
Die schriftliche Prüfung findet in Form einer zweistündigen Klausur statt und beinhaltet die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (§ 16, Abs. 1 PsychTH-APrV; siehe www.impp.de).
Die mündliche Prüfung besteht aus einer halbstündigen Einzel- und einer zweistündigen Gruppenprüfung von bis zu vier Personen. Für die staatliche Prüfung wird vom Vorsitzenden der Prüfungskommission gemäß §18 PsychTh-AprV eine Gesamtnote festgelegt.
Ein Institutszeugnis wird am Ende der Ausbildung gesondert ausgehändigt und stellt ein Abschlusszertifikat zur erfolgreichen Teilnahme dar, wenn alle Ausbildungsteile vollständig absolviert wurden.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ordnungsgemäß geführtes Studienbuch
- praktische Tätigkeit im Umfang von 1800 Stunden.
- Dokumentation von 6 eigenen Patient*innenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben und von der Ausbildungsstätte angenommen wurden.
- Nachweis der erfolgreich bestandenen staatlichen Abschlussprüfung.
Nachweise zur Erlangung des Abschlusszertifikats können bis 2 Jahre nach Beendigung des jeweiligen Ausbildungsganges eingereicht werden. Auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung möglich. Eine Teilnahmebescheinigung kann bei Absolvierung und Nachweis der theoretischen Ausbildung erteilt werden.
Die Kriterien für die Zulassung zur staatlichen Prüfung sind in §7 PsychTh-APrV, die Modalitäten der Prüfung in §§7-18 PsychTh-APrV geregelt.
Die Modalitäten der staatlichen Prüfung (Zulassung zur Prüfung, staatliche Prüfung, Prüfungskommission, Ablauf und Bedingungen der mündlichen und schriftlichen Prüfung, Approbationserteilung, Berufserlaubnis und Anpassungsmaßnahmen) können Sie ausführlich in den § 7-18 der PsychTh-APrV entnehmen.
Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung kann beim Landesprüfungsamt ein Antrag auf Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) gestellt werden (§ 19 PsychTH-APrV). Dies birgt die Erlaubnis mit Erwachsenen und deren Angehörigen psychotherapeutisch zu arbeiten.
Als prozess- und Wachstumsorientiertes Institut verzichten wir auf eine Zwischenprüfung. Unsere Ausbildungsteilnehmer*innen stehen mit uns in enber Verbindung bzgl. des Stands ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung im Rahmen der Seminare. Ein Rückkoppelungsprozess in Ihrer Entwicklung mit unseren Ausbildungsleiter*innen ist obligatorisch.
Gruppengröße
Eine Ausbildungsgruppe besteht aus maximal 15 Teilnehmer/innen. Ein bis zwei Trainer/innen führen die Seminare durch.
Anerkennung vorhandener systemischer Weiterbildungen - Äquivalenzanerkennungen
Viele Interessent*innen besitzen bereits eine abgeschlossenen Systemische Therapie-Weiterbildung mit einer Dachverbandsanerkennung und sind Psycholog*innen.
Für die Anerkennung der Systemische Therapie als äquivalenter Abschluss und damit einer Reduktion des Curriculums für die Approbationsausbildung müssen Ihre Unterlagen vorab dem Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt werden.
Die Voraussetzung für eine Anerkennung ist in jedem Fall eine abgeschlossene Weiterbildung in Systemischer Therapie nach den Kriterien der SG/DGSF und ein entsprechendes Zertifikat des Dachverbandes.
Falls der Abschluss anerkannt wird, sind folgende Bausteine der Approbationsausbildung noch zu absolvieren:
• 1200 Std. PT1 (stationäre Psychiatrie)
• 600 Std. PT2 (Psychiatrie oder Psychosomatik)
• 600 Std. praktische Ausbildung (*1)
• Ca. 400 UE Theorie (hier findet die Reduktion des Curriculums statt: in der vollen Ausbildung sind es 600 UE)
• 120 UE Selbsterfahrung
Das Regierungspräsidium ist die entscheidende Instanz. Das Regierungspräsidium erhebt für die Prüfung und Erstellung eines Bescheides eine Bearbeitungsgebühr von ca. 200,- € und beruft sich auf die gesetzliche Lage.
Die Institute haben keinerlei Einfluss auf die Vorab-Prüfung Ihrer Unterlagen.
Zertifizierung über den Systemischen Dachverband DGSF
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist es möglich das Zertifikat „Systemische Therapeutin-
Familientherapeutin (DGSF)“ der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie (DGSF) zu erlangen.
Wir sind akkreditiertes Institut der DGSF.
Dies bedeutet, dass für unsere Aus- und Weiterbildungen und das Institut regelmäßige Qualitätskontrollen durchgeführt werden.